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Neues aus der Arbeit des Vereins zur Förderung der Betrieblichen Eingliederung im Handwerk Mecklenburg-Vorpommern e. V. :

 

Ein Bandscheibenvorfall mit knapp 50 Jahren - für einen körperlich schwer arbeitenden Handwerker ist das ein Fiasko. Für eine Erwerbsminderungsrente ist er noch zu jung und „zu gesund“ - für einen beruflichen Neuanfang ist er fast zu alt. So geschehen in der Praxis. Im Alltag eines Kfz-Handwerksbetriebes in der Region Parchim hat es einen Kfz-Mechatroniker erwischt. Der Chef schätzt ihn sehr,  weil er als langjähriger Mitarbeiter viel Wissen und Erfahrung besitzt.

Was nun, fragten sich beide. Die Kreishandwerkerschaft Westmecklenburg-Süd gab dem Betriebs-inhaber den Tipp, doch einmal den durch die Kreishandwerkerschaften gegründeten Verein zur Förderung der Betrieblichen Eingliederung im Handwerk Mecklenburg-Vorpommern e. V. anzurufen. Schließlich hilft der Verein den Handwerksbetrieben in Gesundheitsfragen schon seit 2011.

Gesagt, getan. Nach einem kurzen Anruf trafen sich alle Beteiligten und suchten nach Lösungsmöglichkeiten mit dem Ziel, den Mitarbeiter trotz seiner schweren Erkrankung im Unternehmen zu halten.

Bereits nach einer durchgeführten medizinischen Rehabilitation zeichnete sich ab, dass der Mitarbeiter gesundheitliche Einschränkungen dauerhaft behalten wird. Schweres Heben und Tragen oder lange gebückte und gekrümmte Arbeitshaltungen sind nicht mehr möglich. Nach einer erfolgreichen stufenweisen Wiedereingliederung mussten weitere Maßnahmen für eine dauerhafte Eingliederung überdacht werden.

Der Mitarbeiter nimmt regelmäßig am Reha-Sport teil und macht jeden Tag die empfohlenen Eigenübungen. Die Rentenversicherung Nord war auch vor Ort und genehmigte entsprechende Hilfsmittel für den Mitarbeiter. So hat er heute zur Unterstützung bei der Verrichtung seiner Arbeiten einen höhenverstellbaren Werktisch, einen mobilen Tischwagen  und für die Schreibarbeiten einen Schreibpultschrank. Ein mobiler Werkstattkran, der bereits vorhanden war, nimmt ihm viele schwere Arbeiten ab und im Notfall helfen die Kollegen gern.

Im Moment geht es dem KFZ-Mechatroniker gut und er ist imstande, mit den dargestellten Unterstützungsmöglichkeiten wieder seinem Beruf nachzugehen.

Wie im Fall geschildert, muss es nicht immer so weit kommen. Oftmals führen die dargestellten gesundheitlichen Einschränkungen zu Kündigungen. Nach fünf  Jahren Arbeit als Eingliederungsberater im Verein weiß Peter Kendziora, was das für einen langjährig arbeitenden Handwerker heißt. Viele lieben ihren Beruf und ihnen fällt es ganz schwer, sich noch einmal beruflich neu zu orientieren. Auf der einen Seite sind die Unternehmer hier arbeitsrechtlich in der Pflicht, Mitarbeitern die länger krank sind oder gesundheitliche Einschränkungen haben, ein  betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten. Auf der anderen Seite können sich  mit Unterstützung des Vereins auch Chancen ergeben und Fachkräfte im Betrieb  erhalten werden, wie unser Beispiel deutlich macht.

Gesundheit kostet Geld, Krankheit ein Vermögen – warum sich BGM lohnt: Um dem Fachkräftemangel präventiv vorzubeugen, unterstützt der Verein in einem durch das Land geförderte Projekt die Handwerksbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern bei der Einführung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM).

Im Rahmen der Projektarbeit haben wir vor, gemeinsam für und mit allen Mitarbeiter/-innen in den teilnehmenden Unternehmen ein gesundes Umfeld zu schaffen, Mitarbeiter/-innen aufzuklären und ihre Eigenverantwortung zur Erhaltung der persönlichen Gesundheit zu stärken. Bereits 30 Betriebe beteiligen sich an dem Gesundheitsprojekt. Der konkrete Nutzen überzeugt. Es sind lediglich Zeit sowie Organisations- und Motivationsaufwand erforderlich. Der finanzielle Aufwand spielt meistens eine weniger große Rolle, weil eine finanzielle Unterstützung durch die Krankenkassen möglich ist.

Unsere statistischen Erhebungen seit Arbeitsaufnahme des Vereins haben ergeben, dass annähernd 300 Betriebe die Unterstützung bei der Wiedereingliederung von Langzeitkranken genutzt haben. Manche sogar mehrfach.  Arbeitsunfähige bzw. gesundheitlich eingeschränkte Mitarbeiter können teuer werden. 

Interessierte Betriebe erhalten Hilfestellungen, wie sie den Bedarf  im Betrieb erkennen und was man tun kann. Ansprechpartner sind: Frau Schröder (039954-36713) und Herr Kendziora (0174-9468548).  Auskünfte geben auch die Kreishandwerkerschaften.

 

Eine schöne Geschichte

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) für kranke Mitarbeiter/innen kann auch in kleinen Betrieben funktionieren

 

Er war einmal… nein falsch, es gibt ein Gesetz, das Arbeitgeber verpflichtet, Ihren kranken Mitarbeitern nach sechs Wochen ein betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten.

Das Schöne ist aber, dass immer mehr Betriebsinhaber ihre nicht mehr voll leistungsfähigen Mitarbeiter gern weiterbeschäftigen möchten, ganz ohne das Gesetz.

Da haben wir beispielsweise eine Firma mit 8 Mitarbeitern und einer von den Heizungsmonteuren ist wegen eines Bandscheibenvorfalls schon lange nicht mehr voll arbeitsfähig. Er ist 55 Jahre, ein schlimmes Alter: Für eine Rente „zu jung“ und „zu gesund“, für einen völligen Neuanfang schon „zu alt“ und für die bisherige körperlich anstrengende Arbeit „zu krank“. Er ist in „seinem“ Betrieb inzwischen 22 Jahre beschäftigt und sein Arbeitgeber möchte ihn gern weiterbeschäftigen. Nun ist guter Rat teuer.

Das Schöne aber ist, dass die Hilfe der Eingliederungsberater vom Verein zur Betrieblichen Eingliederung im Handwerk (u. a. sind die Kreishandwerkerschaft Schwerin und die IKK Nord Vereinsmitglieder) nicht teuer, sondern kostenlos ist. Dieser gründete sich bereits im Jahre 2009, um allen Handwerksbetrieben in MV sowie deren Mitarbeiter bei der genannten Problematik zu helfen.

Nach einem ausführlichen Gespräch zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter, begleitet vom Eingliederungsberater des Vereins, entwickelte sich die Idee, dass eine Tätigkeit als SHK-Kundendiensttechniker dem Leistungsvermögen des Kranken entspricht. Zunächst waren Anträge notwendig und das brachte neue Helfer auf den Plan. Die Rentenversicherung bewilligte ganz unbürokratisch und schnell einen Eingliederungszuschuss, um die notwendigen Einarbeitungs- sowie Weiterbildungskosten, die dem Betrieb entstehen, abpuffern zu können. Nun ist es noch möglich, über die Agentur für Arbeit eine Gleichstellung (wie ein Behinderter mit mindestens Grad der Behinderung (GdA) 50) zu erhalten, damit das Integrationsamt die materielle Ausstattung eines neuen Arbeitsplatzes übernehmen kann.

Und das Schöne ist, dass das wirklich in der Firma Gauer (Heizung-Sanitär aus Bad Kleinen) so geklappt hat. Ist es nicht auch schön, das es Gesetze gibt, bei denen beide Parteien gewinnen können?

Wir, die Eingliederungsberater des Vereins, helfen auch Ihrer Firma, z.B.  bei Lösungsvorschlägen, bei Antragstellungen an verschiedenen Kostenträgern u.a. gern.


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Dieses Projekt wird kofinanziert von der Europäischen Union aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und Mitteln des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

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